Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

1. Informationen zu dieser Internet-Seite in einfacher Sprache

Was diese Firma macht:
Die Firma Ristau Raumausstattung hilft Ihnen, Ihr Zuhause schön einzurichten. Sie reparieren alte Polstermöbel und bieten neue Dinge an. Dazu gehören Böden, Vorhänge, Tapeten sowie Schutz vor Sonne und Insekten.

Wie Sie die Seite benutzen:
Ganz oben auf der Internet-Seite finden Sie eine Liste (das Hauptmenü). Klicken Sie auf die Wörter dort, um zu den verschiedenen Bereichen zu kommen. Wenn Sie auf das Logo der Firma links oben klicken, kommen Sie immer zurück zur Startseite.

Wo Sie Hilfe finden:
Wenn Sie Fragen haben, können Sie die Firma anrufen oder eine E-Mail schreiben. Die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse stehen auf jeder Seite und auf der Seite „Kontakt“.

2. Unser Engagement

Ristau Raumaustattungen ist bestrebt, den digitalen Zugang für alle Menschen so hürdenfrei wie möglich zu gestalten. Wir orientieren uns dabei an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1/2.2 auf Konformitätsniveau AA sowie den geltenden nationalen Anforderungen (wie dem BFSG oder der BITV 2.0).

3. Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar mit den oben genannten Anforderungen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Mängel zu beheben.

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen konnten bisher folgende Bereiche noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt werden:

  • Mangelhafte Tastatur-Navigation: Dropdown-Menüs im Theme, die zwar mit der Maus ausklappen, aber mit der Tab-Taste nicht erreichbar oder bedienbar sind.
  • Unlogische Überschriften-Hierarchie: Page Builder (wie Elementor oder Divi), die Überschriften-Tags (h1 bis h6) oft eher für das Design statt für die logische Struktur nutzen (z. B. ein Sprung von h1 direkt auf h3).
  • Nichtssagende Links: Buttons oder Verlinkungen, die nur „Mehr erfahren“ oder „Hier klicken“ heißen, ohne dass der Kontext für einen Screenreader (der oft nur Link-Listen vorliest) klar wird.
  • Fehlende „Skip-Links“: Das Fehlen eines Sprungmarken-Links am Anfang der Seite, der es Tastatur-Nutzern ermöglicht, die Navigation direkt zu überspringen und zum Hauptinhalt zu gelangen.
  • Berührungszielbereiche haben ggf. eine unzureichende Größe oder einen unzureichenden Abstand.

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11.02.2026 erstellt. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung, die zuletzt am 11.02.206 durchgeführt wurde.

6. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder haben Sie Fragen zur Umsetzung, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu bearbeiten und eine Lösung anzubieten.

7. Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden: [Name und Verlinkung der Schlichtungsstelle, z. B. Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)].